In der letzten Woche wurde im Bundestag die „Soforthilfe Dezember für Gas und Wärme“ beschlossen. Diese Soforthilfe entlastet die Verbraucher im Monat Dezember und soll als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse dienen, welche erst im kommenden März eingeführt werden kann. Im Dezember müssen Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Abschlag der Gas- und Fernwärmekosten nicht selbst zahlen. Das reduziert die insgesamt höheren Kosten der Gasrechnungen bei der späteren Abrechnung automatisch.
Hierbei gibt und gab es so viele Elemente, welche beachtet werden mussten, dass manche Dinge nicht immer schnell und einfach erklärt werden können. Beispielsweise wird für die Höhe der Soforthilfe der Verbrauch aus dem September zur Berechnung herangezogen. Da hier die Heizperiode noch nicht begonnen hat, sind viele Menschen verunsichert, ob das denn überhaupt sinnvoll ist und als Berechnungsgrundlage herangezogen werden kann. Man muss zugeben, dass dieser Punkt bisher nicht vollständig geklärt ist. Bei der Bereitstellung der Soforthilfe war uns aber etwas anderes wichtiger: Wir wollten, dass die Dezemberhilfen auch im Dezember kommen. Hätten wir ein anderes, bürokratischeres System gewählt, hätte das höchstwahrscheinlich nicht funktioniert.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat eine umfassende FAQ-Liste zu der Soforthilfe erstellt, die Ihr hier finden könnt.
Auch bei der Gas- und Strompreisbremse gibt es noch so einige Details zu klären, bevor es zur Umsetzung kommen kann. Die Leitplanken wurden von der dafür eingesetzten Kommission bereits festgelegt.
Für die Gaspreisbremse stehen folgende Rahmendaten fest: Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie für Vereine soll der Gaspreis von spätestens März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Angestrebt wird die rückwirkende Geltung zum 1. Februar 2023. Eine befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, die Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird hier auf 7 Cent gedeckelt.
Für die Strompreisbremse gilt: Diese soll ab Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Zusätzlich müssen die Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden, um diese Preise halten zu können.
Die Bundesregierung und das Parlament erwartet im Hinblick auf die Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse noch einiges an Arbeit. Allerdings darf dabei die restliche Wirtschaftspolitik nicht zu kurz kommen. Es gibt genügend Herausforderungen, welche wir hier vor Ort bewältigen können und müssen. Etwas untergegangen ist deshalb etwa, dass wir die ERP-Mittel bei der Mittelstandsförderung erhöht haben und gleichzeitig eine umfassende Reform bei der Berechnung für das folgende Haushaltsjahr verabredet haben. Denn die weiterhin hohe Inflation hat auch Auswirkungen auf die Wirtschaftsförderung in unserem Land. An diese muss genau so gedacht werden wie an alle anderen Bereiche. Hierfür werde ich mich weiter einsetzen!