Auch wenn es inhaltlich in der Regierungskoalition immer wieder mal knirscht, konnte nun noch ein Meilenstein erreicht werden. Mit der in der letzten Woche beschlossenen Strom- und Gaspreisbremse stellt die Regierungskoalition sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen eine spürbare Entlastung von den hohen Energiekosten sicher. Die Energiepreisbremsen, die formal ab März greifen, gelten rückwirkend zum 1. Januar 2023. Für große Unternehmen kann die Gaspreisbremse schon zum 1. Januar eingeführt werden, weil hier bereits alle notwendigen Daten vorliegen. Wir als FDP-Fraktion haben in den Verhandlungen eine bürokratiearme Umsetzung der Strom- und Gaspreisbremse durchgesetzt. Mit dem neuen Gesetz wird garantiert, dass die Hilfen ohne Antrag und langwierige Bewilligungsverfahren ausgezahlt werden. Außerdem werden jetzt auch die Haushalte entlastet, die mit Öl oder Holzpellets heizen und in diesem Jahr ebenfalls unter deutlich höheren Preisen zu leiden hatten. Auch Biogas hat in Deutschland weiter eine Zukunft, denn die FDP-Fraktion konnte wichtige Verbesserungen beim Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums erreichen. Die Erhöhung des Sicherheitszuschlags von 6 auf 9 Cent pro kWh sowie die Beschränkung der Abschöpfung auf Anlagen mit 1 MW Bemessungsleistung sind wichtige Signale, dass Biogas-Anlagen sinnvoll betrieben werden können.
Allerdings dürfen wir uns jetzt nicht auf diesen Erfolgen ausruhen. Es liegt immer noch einer Menge Arbeit vor der Regierung, um die derzeitigen Krisen besser in den Griff zu bekommen!
Neben den Krisen gibt es aber noch weitere Probleme, die wir lösen müssen. Diese scheinen in diesen Zeiten zwar weniger wichtig, aber die Wirtschaft braucht weiterhin Lösungen für die Probleme bzw. Stolpersteine, die schon seit Jahren bestehen. Eine kleine aber wichtige Baustelle war dabei die Änderung des Statistikregistergesetzes, für die ich als Berichterstatter in der FDP-Fraktion zuständig war. Durch die Änderung wird es für die staatliche Seite einerseits u.a. einfacher Förder- und Hilfsprogramme für Unternehmen einzuschätzen und gerechter zu verteilen. Zum anderen hat die Änderung auch Vorteile für die Wirtschaft. Den Unternehmen wird es u.a. erleichtert, ihre Position im Wettbewerb ihres Wirtschaftszweiges besser einzuschätzen. Denn sie erhalten über die Statistischen Landesämter den Zugang zu mehr länderrelevanten Wirtschaftsstatistiken vor Ort. Die Nutzung dieser Daten kann den Unternehmen dabei helfen, die aktuellen Veränderungen auf dem Markt besser zu erkennen, prägnantere Marktprognosen zu erstellen und die Planung ihrer Produktion zu erleichtern.