Zur Zusammenlegung der 11. und 12. GWB-Novelle
Im Namen der FDP-Fraktion haben der wirtschaftspolitischer Sprecher Reinhard Houben und ich als Berichterstatter für Wettbewerbspolitik einen gemeinsamen Brief an den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz verfasst. In diesem Brief fordern wir eine Zusammenlegung der 11. und 12. GWB-Novelle.
Reinhard Houben: „Vermachtete Märkte müssen als Ultima Ratio reguliert werden können. Allerdings darf eine Behörde wie das Bundeskartellamt nicht losgelöst vom Gesetzgeber die Kompetenzen erhalten, Märkte zu entflechten oder Märkte zu designen.“
Gerald Ullrich: „Es ist in diesen unsicheren Zeiten das falsche Signal, die Handlungsfreiheit von Unternehmen durch neue Eingriffsrechte des Staates zu beschränken und auf der anderen Seite mit den Plänen zur 12. GWB Novelle neue Kooperationsmöglichkeiten schaffen zu wollen. Deshalb brauchen wir eine Wettbewerbsnovelle.“
Zusammenlegung der 11. und der 12. GWB-Novelle
„Sehr geehrter Herr Dr. Habeck,
derzeit befindet sich der überarbeitete Referentenentwurf der 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz) in der Ressortabstimmung. Bedauerlicherweise wurden die von Seiten der FDP am ersten Referentenentwurf angemerkten Aspekte – wenn überhaupt – nur zum Teil berücksichtigt.
Der zentrale Punkt unserer Kritik liegt in dem erheblichen Machtzuwachs des Bundeskartellamtes. Eine Behörde sollte nicht autonom und losgelöst vom Gesetzgeber die Kompetenzen erhalten, Märkte entflechten oder mit umfassenden vorgelagerten Maßnahmen Märkte designen zu können.
Eine wettbewerbsfreundliche Politik in einer sozialen Marktwirtschaft bedeutet zwar, dass vermachtete Märkte in Extremsituationen reguliert werden müssen. Bisher ist es Aufgabe des Gesetzgebers, in solchen Situationen eine Regulierung vorzunehmen.
Mit der vorgeschlagenen Novelle werden diese Kompetenzen jedoch vom Gesetzgeber auf eine Behörde übertragen. Insbesondere durch die neu geschaffenen Maßnahmen unterhalb der Entflechtungsschwelle erhält das Bundeskartellamt damit einen erheblichen Gestaltungsspielraum und umfassenden Regulierungsauftrag.
Ein gesamtgesellschaftlicher Regulierungsansatz beinhaltet auch andere, nicht-ökonomische Elemente wie Versorgungssicherheit, soziale Aspekte oder Innovationsfähigkeit. Die Komplexität dieser Elemente abzubilden und adäquat zu regulieren, überfordert jedoch die Möglichkeiten einer Behörde. Darüber hinaus ist nach geltender Rechtlage bereits jetzt nach einer Sektoruntersuchung eine Entflechtung durch das Kartellamt als Ultima Ratio möglich. Von dieser Möglichkeit hat das Bundeskartellamt im Bereich des Walzasphaltes bereits Gebrauch gemacht.
Insgesamt kommen wir zu dem Schluss, dass die Gesetzesnovelle nicht unmittelbar zur Behebung einer konkreten Problematik notwendig ist. Die Ankündigung der Novelle erfolgte ursprünglich vor dem Hintergrund der Einführung des Tankrabatts und der Sorge, die Mineralölkonzerne könnten diesen unter Umständen nicht an Verbraucher und Verbraucherinnen weitergeben. Laut einem Zwischenbericht der betreffenden Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts hat sich diese Befürchtung jedoch nicht bewahrheitet.
Der Fokus sollte zunächst darauf liegen, die zur Umsetzung des Digital Markets Act erforderlichen Elemente in nationales Recht zu übersetzen. Zudem ist es aus unserer Sicht das falsche Signal, die Handlungsfreiheit von Unternehmen in dieser schwierigen Zeit durch neue Eingriffsrechte des Staates zu beschränken.
Zudem soll die 12. GWB-Novelle laut Koalitionsvertrag und Äußerungen ihres Hauses rechtsichere Kooperationsmöglichkeiten für Unternehmen schaffen, beispielsweise in Fragen des Klimaschutzes. Dies vergrößert wiederum den Handlungsspielraum der Unternehmen.
Vor diesem Hintergrund plädieren wir deswegen dafür, die 11. GWB-Novelle mit der 12. GWB-Novelle zusammenzulegen und so ein in sich geschlossenen Paket zur besseren Wettbewerbspolitik der Bundesrepublik Deutschland vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Houben MdB Gerald Ullrich MdB“